Wie viel spart eine Energiegemeinschaft bei Netzkosten und Abgaben? KI generiert

Wie viel spart eine Energiegemeinschaft bei Netzkosten und Abgaben?

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Energiegemeinschaften senken Netzkosten und Abgaben in Österreich. Erfahre, wie hoch die Ersparnis pro kWh ist und welche Faktoren sie beeinflussen.

Kurz gesagt

Energiegemeinschaften in Österreich sparen bei Netzkosten und Abgaben je nach Ausgestaltung 4 bis 8 Cent pro Kilowattstunde. Die Höhe des Vorteils hängt von der Art der Gemeinschaft, der Netzebene und dem tatsächlich gemeinsam genutzten Strom ab.

Energiegemeinschaften in Österreich ermöglichen Mitgliedern, Strom aus gemeinsamer Produktion günstiger zu beziehen. Der zentrale Vorteil: Für den aus der Gemeinschaft stammenden Strom reduziert sich ein relevanter Teil der Netzkosten und Abgaben spürbar. Die konkrete Ersparnis kann, abhängig von Ausgestaltung und regionalen Gegebenheiten, zwischen etwa 4 und 8 Cent pro Kilowattstunde liegen. Wie viel tatsächlich gespart wird, hängt entscheidend von der Art der Energiegemeinschaft, der Netzebene und der tatsächlichen Stromnutzung aus der Gemeinschaft ab.

  • Die Reduktion bei Netzkosten beträgt auf lokaler Ebene bis zu 57 %, auf regionaler Ebene etwa 28 %.
  • Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen für Gemeinschaftsstrom aus Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
  • Die tatsächliche Ersparnis gilt nur für gemeinsam genutzten Strom, nicht für den gesamten Stromverbrauch.

Wie viel spart eine Energiegemeinschaft pro Kilowattstunde?

Die Ersparnis durch eine Energiegemeinschaft bemisst sich grundsätzlich pro Kilowattstunde (kWh) Strom, die von einem Mitglied direkt aus der Gemeinschaft und nicht aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Praxisnahe Richtwerte zeigen: Eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ermöglicht eine Reduktion bei Netzkosten und Abgaben von rund 3,8 bis 4,5 Cent pro kWh, während lokale EEG – also Gruppen innerhalb eines gemeinsamen Transformators – sogar etwa 7,5 bis 8 Cent pro kWh an Netzkosten und Abgaben einsparen können. Werden zudem die Tarifvorteile durch günstigere Gemeinschaftspreise berücksichtigt, kann die Gesamtersparnis bei lokalen Modellen bis zu 10,5 Cent pro kWh erreichen.[2][3][5]

Wichtig ist: Diese Beträge spiegeln ausschließlich die Ersparnis für tatsächlich aus der Gemeinschaft gelieferten Strom wider. Strom, der wie gewohnt über das öffentliche Netzfließt, wird weiterhin nach den regulären Tarifen und Abgaben abgerechnet.[5]

Lokale oder regionale EEG: Wie unterscheiden sich die Netzkosten?

Energiegemeinschaften in Österreich lassen sich grundsätzlich in lokale und regionale Modelle unterscheiden. Der Unterschied liegt im Wesentlichen in der angebundenen Netzebene: Lokale EEG beschränken sich auf Stromkreise innerhalb eines Transformators – meist auf Netzebene 7 oder 6 – und profitieren von den höchsten prozentualen Reduktionen bei den Netzkosten. Der Arbeitspreis für das Netznutzungsentgelt sinkt hier um etwa 57 %. Regionale EEG, die über Mittelspannung oder Netzebene 6 sowie 7 hinausgehen, erhalten eine Reduktion von rund 28 % auf die Netzentgelte. In manchen Fällen, etwa auf Netzebene 4 oder 5, kann die Ersparnis sogar bis zu 64 % betragen, hängt aber stark vom Netzgebiet ab.[3][4]

Konkret bedeutete dies im österreichweiten Durchschnitt 2025: Die regulären Netzkosten lagen bei etwa 9,95 Cent pro kWh, durch eine Energiegemeinschaft konnten diese – je nach Ausgestaltung und Netzebene – auf bis zu 5,66 Cent pro kWh reduziert werden.[2]

Die Struktur der jeweiligen Netzentgelt-Rabatte ist ein Schlüsselfaktor für die Wirtschaftlichkeit und die tatsächliche Ersparnis von Teilnehmern.

Welche Abgaben entfallen – und für wen?

Ein zentraler Anreiz für die Gründung einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist der Wegfall bestimmter staatlicher Abgaben auf den gemeinschaftlich erzeugten und bezogenen Strom. So entfallen auf diesen Strom die Elektrizitätsabgabe (ca. 0,75 Cent pro kWh) und der Erneuerbaren-Förderbeitrag (ca. 0,12 Cent pro kWh). Diese Regelung gilt ausschließlich für Mitglieder einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, während Bürgerenergiegemeinschaften nicht von diesen Vorteilen profitieren.[1][4]

Die Befreiung von diesen Abgaben summiert sich zu den Einsparungen bei den Netzkosten und macht Energiegemeinschaften damit besonders attraktiv für Haushalte und Betriebe, die einen möglichst großen Anteil ihres Strombedarfs gemeinschaftlich decken können.

So berechnest du deine individuelle Ersparnis

Um die persönliche Ersparnis zu berechnen, genügt es nicht, die prozentuale Reduktion auf den Gesamtverbrauch anzuwenden. Relevant ist ausschließlich die Strommenge, die tatsächlich an dich als Teilnehmer der Energiegemeinschaft geliefert und zugeteilt wird – der sogenannte „Gemeinschaftsstrom“. Für diesen Anteil können die Rabatte auf das Netzentgelt und das Entfallen bestimmter Abgaben direkt angesetzt werden.[5]

Beispiel: Beziehst du im Jahr 3.000 kWh aus einer lokalen EEG und sparst pro kWh 7,5 Cent bei Netzkosten und Abgaben, entspricht das einer jährlichen Ersparnis von 225 €. Wird darüber hinaus Strom innerhalb der Gemeinschaft günstiger angeboten (z. B. durch Wegfall teurerer Lieferantenanteile), erhöht sich der Vorteil entsprechend.[5]

Strom, der voll oder teilweise weiterhin aus dem allgemeinen Netz stammt, wird zu normalen Netzkosten und mit sämtlichen Abgaben berechnet.

Welche Faktoren bestimmen den finanziellen Vorteil?

Die Höhe deiner Ersparnis hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. Erstens: Die Art der Gemeinschaft und die angebundene Netzebene bestimmen maßgeblich die Höhe der Netzentgelt-Rabatte. Zweitens: Die Menge an Strom, die du tatsächlich aus der Gemeinschaft beziehst, limitiert den konkreten Vorteil. Je mehr deiner insgesamt verbrauchten Energie als Gemeinschaftsstrom zeitgleich bereitgestellt und abgenommen wird, desto höher der absolute Spareffekt.[4][5]

Weitere Faktoren sind der Standort (weil lokale und regionale Netzgebiete unterschiedliche Netzentgelte haben), der Zeitpunkt des Verbrauchs im Verhältnis zur Erzeugung und der individuelle Gemeinschaftstarif. Gemeinschaftskosten für Verwaltung oder Betrieb können die rechnerische Ersparnis teilweise schmälern. Zudem beeinflussen jährliche Anpassungen der Netzentgelte und mögliche regulatorische Änderungen die aktuellen Werte.

Wann rechnet sich eine Energiegemeinschaft?

Ob und wann sich die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft rechnet, hängt davon ab, in welchem Ausmaß du deinen Stromverbrauch auf Gemeinschaftsstrom abdecken kannst, mit welchem Tarif dein übriger Bedarf gedeckt wird und welche Zusatzkosten für Mitgliedschaft und Verwaltung anfallen. Wer einen hohen Eigenverbrauchsanteil durch Gemeinschaftsstrom erreicht und in einer lokalen oder regionalen EEG Mitglied ist, profitiert klar von signifikanten Einsparungen – oft 4 bis 8 Cent pro kWh, im Ausnahmefall sogar mehr.[3][5]

Allerdings entfallen alle Vergünstigungen ausschließlich auf den tatsächlich gemeinsam bezogenen Strom. Wer viel Strom außerhalb der Gemeinschaft bezieht, spart entsprechend weniger. Für Unternehmen wie für Privathaushalte gilt daher: Eine individuelle Rechnung auf Basis des eigenen Stromverbrauchs, des geplanten Anteils aus der EEG und der aktuellen Rabatte ist unerlässlich, bevor man sich für die Gründung oder Teilnahme entscheidet.

Typische Probleme

In der Praxis tritt das Problem auf, dass die Einsparungen nur für den Anteil des Stroms gelten, der zeitgleich in der Gemeinschaft erzeugt und verbraucht wird. Der restliche Strombedarf wird weiterhin nach den regulären Tarifen und Abgaben abgerechnet. In Bürgerenergiegemeinschaften fallen zudem keine Abgaben- oder Netzentgeltbefreiungen an, was den Vorteil im Vergleich zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften schmälert.[4][5]

Aktuelle Entwicklungen

Mit Stand August 2026 liegen aktuelle Praxisberichte aus Österreich vor, nach denen Mitglieder lokaler Energiegemeinschaften etwa 7,5 Cent pro kWh an Netzkosten und Abgaben sparen konnten. Unter Einbezug günstigerer Gemeinschaftstarife stieg die Gesamtersparnis in einzelnen Fällen auf rund 10,5 Cent pro kWh.[5] Die regulatorischen Rahmenbedingungen und Netzentgelte werden regelmäßig angepasst, was die konkreten Werte in Zukunft beeinflussen kann.

Quellen

[1] Teilnahme Regionale Energiegemeinschaft Lainsitztal – KEM & KLAR Lainsitztal (KEM & KLAR Lainsitztal)

[2] Deckblatt_Ersparnis EEG VS (Energiepartnerschaft)

[3] 2025: Das Jahr der Erneuerbare‑Energie‑Gemeinschaften – Energiegemeinschaften (energiegemeinschaften.gv.at, 2025-01-29)

[4] FAQs – häufig gestellte Fragen – Energiegemeinschaften (energiegemeinschaften.gv.at, 2021-03-02)

[5] Energiegemeinschaft Netzkosten: Bis zu 57 % weniger Netzentgelt (EBZ Photovoltaik, 2026-08-15)

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Ersparnis bei Netzkosten durch eine lokale Energiegemeinschaft?

Bei lokalen Energiegemeinschaften beträgt die Reduktion beim Netznutzungsentgelt etwa 57 Prozent. Das ergibt durchschnittlich rund 7,5 bis 8 Cent pro kWh Ersparnis bei Netzkosten und Abgaben, abhängig vom Netzgebiet und der tatsächlich bezogenen Strommenge.

Entfallen Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag für alle Energiegemeinschaften?

Nein, diese Abgaben entfallen ausschließlich für den aus Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bezogenen Gemeinschaftsstrom. Bei Bürgerenergiegemeinschaften bleiben diese Kosten bestehen.

Gilt die Ersparnis für den gesamten Stromverbrauch?

Die Ersparnis gilt nur für Strom, der tatsächlich aus der Energiegemeinschaft bezogen wird. Für Strom, der aus dem öffentlichen Netz kommt, werden die regulären Netzkosten und Abgaben fällig.

Wovon hängt meine individuelle Ersparnis in einer Energiegemeinschaft ab?

Die Ersparnis hängt von der Art und Netzebene der Gemeinschaft, deinem tatsächlichen Verbrauch an Gemeinschaftsstrom, dem Standort sowie vereinbarten Tarifen und eventuellen Zusatzkosten der Gemeinschaft ab.

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